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Unwetterschaden

Unwetterschaden

Unwetterschaden an Abgasanlage

Sie haben einen Schaden an Ihrem Abgassystem aufgrund von Unwettereinflüssen ?

Nachfolgend erhalten Sie wichtige Tipps zur richtigen Vorgehensweise :

 

Unwetterschäden werden grundsätzlich von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt. Ersatz gibt es aber nicht schon bei jeder stärkeren Brise. Als Sturm gilt laut den meisten Versicherungsbedingungen erst eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke acht - dabei erreicht der Wind eine Geschwindigkeit von über 61 Stundenkilometer. Ob der Wind diese Stärke erreicht hat oder nicht, lässt sich beim Deutschen Wetterdienst unter der Telefonnummer 0 69/80 62 29 12 oder unter dwd.de/wettergutachten feststellen.

 

Die heute übliche Wohngebäudeversicherung deckt nach Auskunft des Branchendienstes "Versicherungsnetz" alle Sturmschäden am Gebäude ab. Sie schließt Leitungswasser-, Feuer- und Hagelschäden ein. Auch Folgeschäden sind mitversichert, wenn beispielsweise durch ein abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände, Decken oder Fliesen beschädigt. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die der Eigentümer benötigt, um das Haus nach einem Unwetter wieder in Stand zu setzen.

 

Tipps für Geschädigte

 1.) Fertigen Sie eine vollständige Liste der Schäden an. Legen Sie, falls vorhanden, die Einkaufsbelege dazu oder notieren sie aus dem Gedächtnis Wert und Kaufzeitpunkt.

2.) Fotografieren oder filmen Sie die Schäden. Größere Schäden sollten sie auch von ihren Nachbarn bezeugen lassen. Bewahren Sie beschädigte Gegenstände auf.

3.) Fertigen Sie von allen Unterlagen, die Sie bei der Versicherung einreichen, Kopien an.

4.) Nehmen Sie schriftlich Kontakt mit Ihrer Versicherung auf. Muss es schneller gehen, telefonieren Sie vor Zeugen, zum Beispiel Ihren Angehörigen. Macht die Versicherung am Telefon Zusagen, notieren Sie den Namen des Sachbearbeiters, seine Durchwahl sowie Tag und Zeitpunkt des Anrufs.

5.) Lassen Sie sich nicht auf den St. Nimmerleinstag vertrösten. Wenn Sie einen Schaden schriftlich gemeldet haben, haben Sie spätestens nach einem Monat das Recht auf eine Abschlagszahlung.

 

Weitere Fragen zu Schäden an Ihrer Abgasanlage beantworten wir Ihnen gern unter 0511 / 35 39 88 0.

 

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