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Neue Ableitbedingungen 1.BImSchV zum 01.01.2022
§19 Ableitbedingungen neu
Beschluss vom Bundesrat vom 17.09.2021
Schornsteine für neue Feuerungsanlagen sind ab dem 01.01.2022 wie folgt auszuführen:
Die Austrittöffnung des Schornsteins muss firstnah angeordnet sein und den First um mindestens 40cm überragen.
Als firstnah wird verstanden:
-Der horizontale Abstand der Austrittsöffnung vom First ist kleiner, als der horizontale Abstand der Traufe und
-Der vertikale Abstand der Austrittsöffnung vom First ist größer als der horizontale Abstand zum First
Laden Sie hier die vollständige Datei zu den Ableitbedingungen herunter.
Inkrafttreten zum 01.01.2022
Mittlerweile ist die Verordnung zu den neuen Ableitbedingungen offiziell bestätigt worden. Somit treten diese zum 01.01.2022 in Kraft.
Das Bundesgesetzblatt hat die Änderung am 18.10.2021 veröffentlicht und ist damit beschlossen.
Wir bieten das Schreiben hier zum Download an.